Wer in Österreich selbstständig eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, braucht dafür in der Regel eine Gewerbeberechtigung. Der Weg dorthin ist weniger kompliziert, als er oft wirkt, wenn man die Schritte in der richtigen Reihenfolge angeht. Dieser Beitrag gibt einen Überblick; im Einzelfall entscheidet immer die zuständige Behörde.
Erst klären: Welche Tätigkeit genau?
Der erste Schritt ist keine Formularfrage, sondern eine Beschreibung: Was genau wollen Sie anbieten? Davon hängt ab, ob es sich um ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe handelt (mehr dazu im Beitrag „Freies oder reglementiertes Gewerbe?“). Schreiben Sie Ihre Tätigkeit in zwei, drei Sätzen auf, bevor Sie zur Behörde gehen. Das spart Rückfragen.
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Tätigkeit beschreiben. Frei oder reglementiert? Qualifikation prüfen.
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Gewerbebehörde kontaktieren. Bezirksverwaltungsbehörde oder Magistrat.
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Gewerbe anmelden. Mit Ausweis und gegebenenfalls Nachweisen.
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Sozialversicherung klären. Pflichtversicherung bei der SVS.
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Finanzamt informieren. Betriebseröffnung melden, etwa über FinanzOnline.
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Sichtbar werden. Name, Adresse und Telefon überall gleich schreiben.
Die Anmeldung bei der Behörde
Zuständig ist die Gewerbebehörde, in der Regel die Bezirksverwaltungsbehörde, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat. Welche Wege bei Ihrer Behörde offenstehen, etwa persönlich oder online über das Unternehmensserviceportal, erfahren Sie auf den Seiten der Behörde und auf oesterreich.gv.at. Bringen Sie einen Ausweis und gegebenenfalls Nachweise zu Ihrer Qualifikation mit.
Das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) ist öffentlich einsehbar. Dort lässt sich nachsehen, welche Gewerbeberechtigungen ein Betrieb hat. Ein kurzer Blick vor einem größeren Auftrag kostet nichts.
Was nach der Anmeldung zu tun ist
Mit der Gewerbeberechtigung beginnen die Pflichten gegenüber anderen Stellen. Als Gewerbetreibende gehören Sie in der Regel der Wirtschaftskammer an. Klären Sie außerdem Ihre Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und melden Sie die Betriebseröffnung beim Finanzamt, zum Beispiel über FinanzOnline. Fristen und Formulare finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Stelle.
Der Betrieb wird sichtbar
Sobald der Betrieb läuft, soll er gefunden werden. Prüfen Sie, ob Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer in Verzeichnissen stimmen. Wie das geht, steht im Beitrag „Gefunden werden“. Und wenn Sie wissen möchten, welche Betriebe in Ihrem Ort bereits eingetragen sind, hilft die Übersicht der Gewerke.
Wählen Sie Gewerk und Ort; die Liste mit Karte öffnet sich sofort.Passenden Betrieb finden
Häufige Fragen
Muss ich jede Tätigkeit anmelden?
Nicht jede Tätigkeit ist gewerblich. Ob Ihre Tätigkeit unter die Gewerbeordnung fällt, klärt die Gewerbebehörde oder die Wirtschaftskammer. Fragen Sie vor der Anmeldung nach.
Kann ich die Anmeldung online erledigen?
Das hängt von Behörde und Tätigkeit ab. Das Unternehmensserviceportal und oesterreich.gv.at zeigen die vorgesehenen Wege.
Brauche ich einen Steuerberater?
Nicht zwingend. Viele Gründerinnen und Gründer lassen sich aber zu Steuern und Sozialversicherung beraten, weil Fehler am Anfang später aufwendig zu korrigieren sind.
Quellen und weiterführende Links
- Unternehmensserviceportal (USP)usp.gv.at · abgerufen am 27.10.2026
- oesterreich.gv.at – Amtswege und Informationenoesterreich.gv.at · abgerufen am 27.10.2026
- Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)gisa.gv.at · abgerufen am 27.10.2026
- Wirtschaftskammer Österreichwko.at · abgerufen am 27.10.2026
- Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)svs.at · abgerufen am 27.10.2026
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 27. Oktober 2026.
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