In der Gewerbeordnung unterscheidet das Gesetz zwischen freien und reglementierten Gewerben. Für Gründerinnen und Gründer entscheidet diese Einteilung darüber, welche Nachweise sie brauchen. Für Kundinnen und Kunden zeigt sie, worauf sie bei der Auswahl eines Betriebs achten können.
Freie Gewerbe
Bei freien Gewerben ist kein besonderer Befähigungsnachweis nötig. Es genügen die allgemeinen Voraussetzungen, etwa dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Dazu zählen zahlreiche Dienstleistungen und Handelstätigkeiten. Frei heißt nicht, dass keine Regeln gelten: Auch hier sind Anmeldung, Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer, Sozialversicherung und Steuerpflichten zu beachten.
Reglementierte Gewerbe
Reglementierte Gewerbe sind an einen Qualifikationsnachweis gebunden, zum Beispiel eine Meisterprüfung, eine einschlägige Ausbildung oder anerkannte Berufserfahrung. Dazu gehören unter anderem Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Rauchfangkehrer und Baumeister sowie viele Handwerke. Der Grund liegt in der Sicherheit: Fehler an einer Gasleitung oder an einer Elektroanlage können Menschen gefährden.
Für ein reglementiertes Gewerbe kann ein Betrieb auch eine fachlich qualifizierte Person als gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Die Qualifikation muss dann im Betrieb vorhanden sein, nicht unbedingt beim Inhaber.
Was Kundinnen und Kunden daraus ableiten können
Fragen Sie vor einem Auftrag, welche Gewerbeberechtigung der Betrieb für Ihre Arbeit besitzt. Seriöse Betriebe nennen sie ohne Zögern. Im öffentlichen Gewerbeinformationssystem GISA können Sie nachsehen. Das ist besonders bei Arbeiten an Strom, Gas, Wasser und am Dach sinnvoll.
Wenn Sie einen Betrieb suchen, finden Sie unter Elektro & Haustechnik oder Bau & Handwerk Einträge mit Adresse und Telefonnummer. Das Verzeichnis zeigt, wer in Ihrem Ort ansässig ist; welche Berechtigung ein Betrieb hat, sagt es nicht.
Wählen Sie Gewerk und Ort; die Liste mit Karte öffnet sich sofort.Passenden Betrieb finden
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob ein Gewerbe reglementiert ist?
Die Gewerbeordnung und die Wirtschaftskammer führen die reglementierten Gewerbe auf. Fragen Sie im Zweifel bei der Gewerbebehörde nach.
Darf ein Betrieb mit freiem Gewerbe auch Elektroarbeiten ausführen?
Nein. Arbeiten, die einem reglementierten Gewerbe vorbehalten sind, dürfen nur Betriebe mit der entsprechenden Berechtigung ausführen.
Wo sehe ich die Berechtigung eines Betriebs?
Im öffentlichen Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) können Sie Gewerbeberechtigungen abfragen.
Quellen und weiterführende Links
- Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)gisa.gv.at · abgerufen am 27.10.2026
- Wirtschaftskammer Österreich – Gewerbewko.at · abgerufen am 27.10.2026
- oesterreich.gv.atoesterreich.gv.at · abgerufen am 27.10.2026
- Unternehmensserviceportal (USP)usp.gv.at · abgerufen am 27.10.2026
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Stand: 27. Oktober 2026.
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