Betrieb finden
Hände halten einen Stift über einem Notizbuch, daneben ein Laptop
Foto: Shixart1985, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons
Betrieb & Finanzen

Rechnung schreiben: Diese Angaben dürfen nicht fehlen

Eine Rechnung ist mehr als ein Betrag: Sie muss bestimmte Angaben enthalten, damit sie steuerlich anerkannt wird. Die wichtigsten Pflichtangaben und was bei Kleinunternehmern anders ist.

Redaktion Gewerbeliste.at · 23. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Für Betriebe ist die Rechnung das wichtigste Papier nach dem Auftrag. Fehlen Pflichtangaben, kann das den Vorsteuerabzug der Kundin oder des Kunden gefährden und Rückfragen auslösen. Dieser Beitrag nennt die üblichen Angaben im Überblick; die genauen Anforderungen regelt das Umsatzsteuergesetz.

Die wichtigsten Pflichtangaben

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers (bei kleinen Beträgen gelten Erleichterungen)
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder Leistung
  • Tag oder Zeitraum der Lieferung oder Leistung
  • Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag
  • Ausstellungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • Bei größeren Beträgen zusätzlich die UID-Nummer

Fehlt eine dieser Angaben, lässt sich die Rechnung meist ergänzen. Planen Sie das ein, bevor die Zahlungsfrist läuft.

Wussten Sie schon?

Die Rechnungsnummer muss fortlaufend sein. Das hilft nicht nur dem Finanzamt, sondern auch Ihnen: Lücken in der Nummerierung fallen sofort auf.

Kleinunternehmer: andere Angaben

Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, weist keine Umsatzsteuer aus. Auf der Rechnung steht dann ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Ob die Regelung für Sie gilt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt, weil sich Grenzen ändern können.

Aufbewahren und ordnen

Rechnungen müssen in der Regel sieben Jahre aufbewahrt werden. Ein einfacher Ordner pro Jahr oder ein festes Ablagesystem am Rechner reicht, solange Sie jede Rechnung schnell wiederfinden. Wenn Sie Betriebe für Buchhaltung und Steuern suchen, finden Sie sie unter Recht & Steuer.

Passenden Betrieb finden

Wählen Sie Gewerk und Ort; die Liste mit Karte öffnet sich sofort.

Häufige Fragen

Muss jede Rechnung eine UID-Nummer enthalten?

Nicht jede. Ab bestimmten Beträgen sind zusätzliche Angaben nötig. Welche Grenzen gelten, steht im Umsatzsteuergesetz und auf den Seiten des Finanzministeriums.

Darf ich eine Rechnung später korrigieren?

Fehlerhafte Rechnungen lassen sich in der Regel berichtigen. Lassen Sie sich das im Zweifel von Ihrer Steuerberatung zeigen.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

In der Regel sieben Jahre. Im Einzelfall können längere Fristen gelten.

Quellen und weiterführende Links

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuerberatung. Stand: 27. Oktober 2026.

Redaktion Gewerbeliste.at

Die Redaktion schreibt über Gewerbe, Handwerk und Betriebsalltag in Österreich. Beiträge nennen ihre Quellen und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Beiträge der Redaktion