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Handwerker arbeitet mit Werkzeug und Stromaggregat auf einer Baustelle
Foto: photo taken by flickr user editor B, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons
Betrieb & Finanzen

Angebot oder Kostenvoranschlag: Was Handwerker schriftlich festhalten sollten

Ein Angebot bindet den Betrieb, ein Kostenvoranschlag ist meist unverbindlich. Wer den Unterschied kennt und die richtigen Punkte schriftlich festhält, vermeidet Streit über den Preis.

Redaktion Gewerbeliste.at · 22. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

„Was kostet das ungefähr?“ ist die häufigste Frage vor einem Handwerkerauftrag. Die Antwort kommt als Angebot oder als Kostenvoranschlag. Beide Wörter klingen ähnlich, bedeuten aber nicht dasselbe.

Angebot und Kostenvoranschlag: der Unterschied

Ein Angebot ist eine verbindliche Erklärung des Betriebs: Zu diesem Preis führt er diese Leistung aus, sobald Sie annehmen. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine fachliche Schätzung. Nach dem ABGB (§ 1170a) gilt ein Kostenvoranschlag im Zweifel als unverbindlich, und der Betrieb muss Sie informieren, wenn sich eine wesentliche Überschreitung abzeichnet. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist er in der Regel unentgeltlich. Fragen Sie trotzdem vorher, ob er etwas kostet.

Was schriftlich auf das Papier gehört

  • Leistung: Was genau wird gemacht, in welchem Umfang und mit welchem Material?
  • Preis: Pauschal oder nach Aufwand? Bei Aufwand: Stundensatz, Anfahrt und Zuschläge.
  • Termin: Wann beginnt die Arbeit, wann ist sie fertig?
  • Nebenleistungen: Abdecken, Entsorgung, Reinigung, Gerüst.
  • Änderungen: Wie werden Zusatzarbeiten besprochen und bestätigt?
Wussten Sie schon?

Eine E-Mail genügt, um eine Absprache festzuhalten. Wichtig ist, dass beide Seiten Datum, Leistung und Preis nachlesen können.

So vergleichen Sie zwei Angebote

Legen Sie beide Angebote nebeneinander und vergleichen Sie Position für Position. Ein niedriger Endpreis kann bedeuten, dass etwas fehlt, zum Beispiel die Entsorgung oder ein Zuschlag, der später dazukommt. Fragen Sie nach, wenn eine Position nur als Pauschale auftaucht.

Passende Betriebe in Ihrer Gemeinde finden Sie in den Listen nach Gewerk und Ort, etwa unter Bau & Handwerk. Rufen Sie zwei oder drei an, schildern Sie Ihr Vorhaben und bitten Sie um ein schriftliches Angebot.

Passenden Betrieb finden

Wählen Sie Gewerk und Ort; die Liste mit Karte öffnet sich sofort.

Häufige Fragen

Darf der Preis höher sein als im Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel unverbindlich. Der Betrieb muss Sie aber informieren, wenn eine wesentliche Überschreitung unvermeidlich wird. Ihren Einzelfall klärt eine Konsumentenberatung.

Muss ich für einen Kostenvoranschlag zahlen?

Im Zweifel nicht. Vereinbaren Sie das vorher ausdrücklich, damit keine Überraschung entsteht.

Was, wenn Zusatzarbeiten nötig werden?

Besprechen Sie Zusatzarbeiten und ihre Kosten, bevor sie ausgeführt werden, und lassen Sie sie schriftlich bestätigen.

Quellen und weiterführende Links

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Stand: 27. Oktober 2026.

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