„Was kostet das ungefähr?“ ist die häufigste Frage vor einem Handwerkerauftrag. Die Antwort kommt als Angebot oder als Kostenvoranschlag. Beide Wörter klingen ähnlich, bedeuten aber nicht dasselbe.
Angebot und Kostenvoranschlag: der Unterschied
Ein Angebot ist eine verbindliche Erklärung des Betriebs: Zu diesem Preis führt er diese Leistung aus, sobald Sie annehmen. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine fachliche Schätzung. Nach dem ABGB (§ 1170a) gilt ein Kostenvoranschlag im Zweifel als unverbindlich, und der Betrieb muss Sie informieren, wenn sich eine wesentliche Überschreitung abzeichnet. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist er in der Regel unentgeltlich. Fragen Sie trotzdem vorher, ob er etwas kostet.
Was schriftlich auf das Papier gehört
- Leistung: Was genau wird gemacht, in welchem Umfang und mit welchem Material?
- Preis: Pauschal oder nach Aufwand? Bei Aufwand: Stundensatz, Anfahrt und Zuschläge.
- Termin: Wann beginnt die Arbeit, wann ist sie fertig?
- Nebenleistungen: Abdecken, Entsorgung, Reinigung, Gerüst.
- Änderungen: Wie werden Zusatzarbeiten besprochen und bestätigt?
Eine E-Mail genügt, um eine Absprache festzuhalten. Wichtig ist, dass beide Seiten Datum, Leistung und Preis nachlesen können.
So vergleichen Sie zwei Angebote
Legen Sie beide Angebote nebeneinander und vergleichen Sie Position für Position. Ein niedriger Endpreis kann bedeuten, dass etwas fehlt, zum Beispiel die Entsorgung oder ein Zuschlag, der später dazukommt. Fragen Sie nach, wenn eine Position nur als Pauschale auftaucht.
Passende Betriebe in Ihrer Gemeinde finden Sie in den Listen nach Gewerk und Ort, etwa unter Bau & Handwerk. Rufen Sie zwei oder drei an, schildern Sie Ihr Vorhaben und bitten Sie um ein schriftliches Angebot.
Wählen Sie Gewerk und Ort; die Liste mit Karte öffnet sich sofort.Passenden Betrieb finden
Häufige Fragen
Darf der Preis höher sein als im Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel unverbindlich. Der Betrieb muss Sie aber informieren, wenn eine wesentliche Überschreitung unvermeidlich wird. Ihren Einzelfall klärt eine Konsumentenberatung.
Muss ich für einen Kostenvoranschlag zahlen?
Im Zweifel nicht. Vereinbaren Sie das vorher ausdrücklich, damit keine Überraschung entsteht.
Was, wenn Zusatzarbeiten nötig werden?
Besprechen Sie Zusatzarbeiten und ihre Kosten, bevor sie ausgeführt werden, und lassen Sie sie schriftlich bestätigen.
Quellen und weiterführende Links
- Konsumentenfragen.at – Information für Verbraucherkonsumentenfragen.at · abgerufen am 27.10.2026
- Arbeiterkammer – Konsumentenschutzarbeiterkammer.at · abgerufen am 27.10.2026
- oesterreich.gv.atoesterreich.gv.at · abgerufen am 27.10.2026
- Wirtschaftskammer Österreichwko.at · abgerufen am 27.10.2026
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Stand: 27. Oktober 2026.
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